Schlepperfreunde Koblenz e.V.
Knappensee
Platzordnung
1.
Mit Betreten oder Befahren des Festgeländes stimmen alle
Personen der Einhaltung der vorgeschriebenen Platzordnung und
der Besucher-Regeln zu.
2.
Auf dem gesamten Festgelände gilt die
StVO
.
3.
Das Befahren des Festgeländes ist nur nach Aufforderung gestattet.
Den Anweisungen des Ordner- und Einweisungspersonals ist Folge
zu leisten.
4.
Der Veranstalter unterhält eine übliche und ausreichende
Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Er haftet nicht für Schäden,
die Teilnehmer/innen oder Dritte dadurch erleiden, dass
Teilnehmer/innen oder Dritte fahrlässig oder vorsätzlich unbefugt
handeln. Außerdem ist der Veranstalter von der Haftung frei für
Schäden, die auf Grund von offenen oder versteckten Mängeln an
Veteranenfahrzeugen/-geräten entstehen. Hierfür ist ausschließlich
der/die betreffende Teilnehmer/in verantwortlich.
5.
Das Einfahrtstor zum Festgelände wird
18.00 Uhr
geschlossen.
6.
Ab 20.00
Uhr und in der
Mittagspause
(12.00 Uhr – 13.00 Uhr) ist das
Fahren und Hupen auf dem Festgelände mit jeglicher Art von
Fahrzeugen verboten.
7.
Besucher, die nicht Teilnehmer/in oder Aussteller/in sind, haben die
ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen.
8.
Bei Verstößen gegen die vorliegenden Punkte der Platzordnung ist
unser Ordner- und Einweisungspersonal in Absprache mit dem
Veranstaltungsleiter berechtigt, Platzverweise auszusprechen und bei
Straftaten die Polizei zu informieren.
9.
Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern/innen, deren
Begleitern/innen sowie Besuchern/innen jegliche Haftung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
10. Jede Person, egal ob Teilnehmer/in oder Besucher/in ist damit
einverstanden, fotografiert sowie gefilmt zu werden und stimmt durch
das freiwillige Betreten des Festgeländes der Veröffentlichung von
Bild- und Filmmaterial zu.
11. Der Campingplatz ist den Gästen mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen vorbehalten.
Schlepperfreunde Koblenz e.V.