1. Auf dem gesamten Festgelände gilt die StVO.
2. Das Befahren des Festgeländes ist nur nach Anmeldung
gestattet.
3. Händler dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen Ihre Waren
vertreiben. Die Platzmiete ist am Abreisetag zu entrichten.
4. Der Verein Schlepperfreunde Koblenz e.V. lehnt gegenüber
den Teilnehmern, deren Bergleitern sowie Besuchern jegliche
Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
5. Ab 22.00 Uhr ist das Fahren auf dem Festgelände mit jeglicher
Art von Fahrzeugen verboten.
6. Es ist darauf zu achten, dass alle Fahrzeuge umweltfreundlich,
sicher und auf den zugewiesenen Flächen abzustellen sind.
7. Besucher, die nicht Teilnehmer oder Aussteller sind, haben die
ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen.
8. Bei Verstößen gegen die vorliegenden Punkte der Platzordnung
ist unser Ordnungspersonal in Absprache mit dem
Veranstaltungsleiter berechtigt, Platzverweise auszusprechen
und bei Straftaten die Polizei zu informieren.
9. Jede Person, egal ob Teilnehmer oder Besucher ist damit
einverstanden, fotografiert zu werden und stimmt durch
das freiwillige Betreten des Festgeländes der Veröffentlichung von
Bildmaterial zu.
Platzordnung
Schlepperfreunde Koblenz e.V.
Knappensee