Schlepperfreunde Koblenz e.V.
Knappensee
Platzordnung
1.
Mit Betreten oder Befahren des Festgeländes stimmen alle
Personen der Einhaltung der vorgeschriebenen Platzordnung und
der Besucher-Regeln zu.
2.
Auf dem gesamten Festgelände gilt die StVO.
3.
Das Befahren des Festgeländes ist nur nach Aufforderung gestattet.
Den Anweisungen des Ordner- und Einweisungspersonals ist Folge
zu leisten.
4.
Der Veranstalter unterhält eine übliche und ausreichende
Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Er
haftet
nicht
für
Schäden,
die
Teilnehmer/innen
oder
Dritte
dadurch
erleiden,
dass
Teilnehmer/innen
oder
Dritte
fahrlässig
oder
vorsätzlich
unbefugt
handeln.
Außerdem
ist
der
Veranstalter
von
der
Haftung
frei
für
Schäden,
die
auf
Grund
von
offenen
oder
versteckten
Mängeln
an
Veteranenfahrzeugen/-geräten
entstehen.
Hierfür
ist
ausschließlich
der/die betreffende Teilnehmer/in verantwortlich.
5.
Das Einfahrtstor zum Festgelände wird 18.00 Uhr geschlossen.
6.
Ab 20.00 Uhr und in der Mittagspause (12.00 Uhr – 13.00 Uhr) ist
das Fahren und Hupen auf dem Festgelände mit jeglicher Art von
Fahrzeugen verboten.
7.
Unsere Veranstaltungen enden zu folgenden Uhrzeiten:
Freitag um 24:00 Uhr
Samstag um 02:00 Uhr
Sonntag um 23:00 Uhr.
8.
Besucher, die nicht Teilnehmer/in oder Aussteller/in sind, haben die
ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen.
9.
Bei Verstößen gegen die vorliegenden Punkte der Platzordnung ist
unser Ordner- und Einweisungspersonal in Absprache mit dem
Veranstaltungsleiter berechtigt, Platzverweise auszusprechen und
bei Straftaten die Polizei zu informieren.
10. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern/innen, deren
Begleitern/innen sowie Besuchern/innen jegliche Haftung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
11.Jede Person, egal ob Teilnehmer/in oder Besucher/in ist damit
einverstanden, fotografiert sowie gefilmt zu werden und stimmt
durch das freiwillige Betreten des Festgeländes der Veröffentlichung
von Bild- und Filmmaterial zu.
12. Der Campingplatz ist den Gästen mit landwirtschaftliche
Fahrzeugen vorbehalten.